Bearbeitung von Meldungen (sogenanntes Whistleblowing)

Die Damiani-Holz&Ko AG sieht in der effektiven und korrekten Bearbeitung der Meldungen ein wichtiges Zeichen seines Engagements für die Förderung einer Kultur der Transparenz und die Bekämpfung der Illegalität.

Zu diesem Zweck hat das Unternehmen die Anforderungen des Gesetzesdekrets Nr. 24/2023 umgesetzt, das die europäische Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen nationale und europäische Vorschriften im Unternehmen melden, umgesetzt.

Die Verstöße, die gemeldet werden können, betreffen:

 - Verwaltungs-, Rechnungslegungs-, zivil- oder strafrechtliche Verstöße

 - Normen der Europäischen Union

 - Gesetzesdekret Nr. 231/2001, Modell 231 und Verhaltenskodex.

Ausgeschlossen sind jedoch Berichte, Beschwerden, Forderungen oder Anträge, die aus einem persönlichen Interesse entstehen, z. B. im Zusammenhang mit der Vergütung oder den Beziehungen zu Kollegen, sowie überflüssige Berichte, die auf Klatsch, Rache, Opportunismus oder Skandalisierung abzielen.

Die meldende Person muss sicher sein, dass die Informationen über Verstöße wahrheitsgemäß und überprüfbar sind.

Die meldende Person muss deutlich angeben, dass ihre Identität vertraulich behandelt werden soll und sie den gesetzlichen Schutz in Anspruch nehmen will.

Mitarbeiter, Bewerber Mitglieder von Unternehmensorganen oder Dritte (z. B. Berater, Freiberufler, Praktikanten usw.) können eine Meldung, auch anonym, unter absoluter Gewährleistung der Vertraulichkeit und des Schutzes personenbezogener Daten über die folgenden Kanäle übermitteln:

Hand- oder maschinengeschriebene Meldung in einem Umschlag mit Aufschrift „Whistleblowing“, der in einem zweiten Umschlag enthalten ist, der auch den eigenen Namen enthält (ausgenommen anonyme Meldungen); dieser doppelte Umschlag kann in den eigens vorgesehenen Briefkästen an jedem Unternehmenssitz, sowie per Postsendung an Damiani–Holz&Ko AG, Stichwort: Whistleblowing, Breitenkofl 17, 39050 Deutschnofen (BZ) abgegeben werden;

Berichterstattung an den „Organismo di Vigilanza“ in Person von Frau Heidi Capovilla (telefonisch erreichbar unter der Nummer 0471 619303, sowie mittels E-Mail an odv@lignoalp.it).

Jeder Mitarbeiter hat auch das Recht sich an den eigenen Vorgesetzten zu wenden und diesen zu bitten die Meldung im Rahmen eines Whistleblowings zu behandeln.

Indem das Unternehmen die Verwaltung des Berichts und die damit zusammenhängenden Untersuchungen einer externen, autonomen und kompetenten Stelle überträgt, garantiert es die Vertraulichkeit der Identität der meldenden Person, der beteiligten Personen und der im Bericht genannten Personen sowie des Inhalts des Berichts.

Alle personenbezogenen Daten, die sich auf den Hinweisgeber beziehen, werden daher nicht an Personen oder Stellen innerhalb des Unternehmens weitergegeben.

Es wird ausdrücklich versichert, dass das Unternehmen aus Gründen, die direkt oder indirekt mit der Meldung zusammenhängen, keine Vergeltungsmaßnahmen gegen den Hinweisgeber ergreifen wird.

Innerhalb von fünf Arbeitstagen nach der Meldung erhält der Hinweisgeber eine Bestätigung, dass die Meldung berücksichtigt wurde, und innerhalb von drei Monaten wird er über das Ergebnis der Meldung informiert.

Für einen tieferen Einblick in die Gesetzgebung und die verschiedenen Verweise, z.B. auf die Vorschriften der Europäischen Union oder alternative Meldewege, laden wir Sie ein, die A.N.A.C.-Webseite und das Protokoll für die Bearbeitung von Meldungen und für den Schutz von meldenden Personen (ISO-Dokument P A13-02_Whistleblowing_DE Prozess) zu konsultieren.